Igelschutz

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung gehört unser Igel zu den besonders geschützten Tierarten. Es ist unter anderem verboten, Igeln nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Auch die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Igeln dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.